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<title>Black And White Car Rental| Terms

Allgemeine Mietvertragsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge (auch Fernabsatzverträge nach BGB), die im Rahmen des Angebots von "Autovermietung Black & White" - Inh. Amin Habibi - geschlossen werden.

Widerrufsbelehrung

Die Verträge können telefonisch, vor Ort und per Internet mit dem Vermieter geschlossen werden. Unser Mietangebot (Dienstleistung) hat eine modifizierte Widerrufsfrist: Sie können ohne Angabe von Gründen Ihre Buchungen, Reservierungen, Willensbekundungen (schriftlich wie mündlich) innerhalb der Frist von 48 Stunden (vor dem vereinbarten Mietbeginn) kostenneutral widerrufen. Zwischen 48 und 24 Stunden können Sie eine Änderung des vereinbarten Mietbeginns / des Abholzeitpunkts anfragen und nach Möglichkeit anpassen. Änderungen unterhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn sind in der Regel nicht mehr kostenneutral. Ein Widerruf bedarf in jedem Fall der Schriftform per WhatsApp unter +49 641 22222 UND per E-Mail an info@blackandwhitecars.de oder ausschließlich per E-Mail an info@blackandwhitecars.de.

Vertragsparteien/ Rechtsfähigkeit

a) Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem Halter des Fahrzeugs (Autovermietung Black & White, im weiteren Vermieter) und der Person, die den Mietvertrag unterzeichnet (im weiteren Mieter, m/w/d). Der Vertrag besteht aus dem Mietvertrag, diesen allgemeinen Mietvertragsbedingungen und dem Zustandsbericht des Fahrzeugs.

b) Vor Übergabe muss der Mieter einen Ausweis vorlegen, auf dessen Lichtbild er (wieder-) erkennbar ist. Alternativ kann er sich mittels Reisepasses und einer min. 14 Tage alten Meldebescheinigung ausweisen.

c) Dem Vermieter obliegt die Entscheidung, kein Fahrzeug zu vermieten, wenn Anlass zur Annahme besteht, dass der Fahrer unter Einfluss von berauschenden Mitteln (Alkohol/Drogen) steht oder nach der Einschätzung der Mitarbeiter des Vermieters eine Gefahr droht, die Mitarbeiter beleidigt werden oder der Interessent den Mitarbeitern ggü. auffällig gegenüber tritt.
Falls die bei der Buchung hinterlegte Zahlungskarte nicht bei Abholung vorgelegt werden kann, ist der Vermieter berechtigt, von der Vermietung abzusehen und die Stornogebühr (siehe No-Show-Gebühr unten) zu berechnen.

Pflichten des Vermieters & Fahrzeughalters

a) Gewöhnliche Fahrzeughalterpflichten sind unter anderem die Wartung und Reparatur des Fahrzeugs, das Einhalten von Verkehrsregeln und -vorschriften sowie die Bezahlung von Verkehrsstrafen und Bußgeldern. Der Vermieter hat die Pflicht, das Fahrzeug samt der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung in einem verkehrssicheren, verkehrstüchtigen, zugelassenen, versteuerten und haftpflichtversicherten Zustand zu halten. Der Fahrer ist nicht im Versicherungsumfang des Fahrzeugs enthalten, was eine Insassenversicherung ausschließt.

Für die vereinbarte Mietzeit gewährleistet der Vermieter, dass das Fahrzeug für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzbar ist. Sofern der Mieter nicht für technische Ausfälle haftbar ist, trägt der Vermieter die Reparaturkosten - den Reparaturauftrag erteilt stets der Vermieter nach telefonischer Rücksprache oder elektronischer Abstimmung (E-Mail) mit der nächstgelegenen Werkstatt.

Der Vermieter haftet jedoch nicht für Schäden, die aus a) der Benutzung des Fahrzeugs ergeben oder b) durch Unfälle, verspätete Übergaben oder c) der Unmöglichkeit einer Rückgabe oder d) einer Weiterfahrt des Mieters resultieren, es sei denn, der Vermieter oder seine Mitarbeiter hätten den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Eine Haftung des Vermieters für nicht zustande gekommene Autovermietungen ist ausgeschlossen.

Pflichten des Mieters und Fahrzeugbenutzers

Der Mieter verpflichtet sich zur Sorgfalt und schließt jegliche Überbeanspruchung aus. Bei einem übertriebenen Reifenabrieb pro Mieter (mehr als 1 mm) verpflichtet sich der Mieter zu einem Schadensersatz. Das Rauchen sowie der Alkoholkonsum ist in allen Fahrzeugkategorien untersagt.
Der Mieter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung des Fahrzeugs, einschließlich der regelmäßigen Überprüfung des Öl- und Kraftstoffstands sowie des Reifendrucks. Sollte ein Warnsignal im Bedienfeld des Fahrzeugs aufleuchten, hat der Mieter umgehend im Benutzerhandbuch des Fahrzeugs nachzuschauen, was die Warnung bedeutet und wie dieser Zustand abzuhelfen ist und informiert den Vermieter per WhatsApp/Telefon/E-Mail über die Warnsignale und ergriffene Maßnahmen durch den Mieter. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen, indem er es sicher parkt und stets abschließt. Der Mieter ist auch dafür verantwortlich, dass keine illegalen oder gefährlichen Materialien im Fahrzeug transportiert werden.

Der Mieter ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug und das darin enthaltene Inventar am Ende der Mietzeit in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es erhalten hat. Für außerordentliche Beschmutzung der Fahrzeuge (Tierharre, Klebrige und geruchsbelastende Beschmutzungen bspw. durch Süßgetränke, Essensreste, Alkohol, Verdauungsflüssigkeiten, etc.) verpflichtet sich der Mieter zum Schadensersatz der die Reinigungspauschale überschreiten kann.

Der Mieter hat vor der Übernahme des Fahrzeugs sicherzustellen, dass es sich in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand befindet. Falls das Fahrzeug hiervon abweicht, Schäden vorhanden sind, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind oder wichtige Dokumente oder Sicherheitsausstattung fehlen, muss der Vermieter umgehend informiert werden. Dazu zählen auch Fälle, in denen der Tankfüllstand nicht korrekt notiert ist, das Reifenprofil die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe unterschreitet oder etwas an der verkehrsrelevanten Beleuchtung defekt ist.

Der Mieter ist verpflichtet, die im Mietvertrag in Bezug auf Mietdauer ausgewiesenen Mietkosten für das Fahrzeug und vom Mieter gewählte Extras zu bezahlen. Der Mietpreis wird bei Anmietung konkret vereinbart und auf dem Mitvertragsformular eingetragen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Anmietung des Fahrzeugs an den Vermieter den vertraglich vereinbarten Mietpreis sowie die vertraglich vereinbarte Kaution zu bezahlen. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte blockiert der Vermieter darauf die Kautionssumme in Form einer Vorabautorisierung (falls möglich). Sämtliche Forderungen des Vermieters sind, sofern sie noch nicht bei Anmietung bezahlt wurden, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs zur Zahlung fällig. Der Mieter ist auch verpflichtet, die sich aus einer Mietverlängerung ergebenden Mietkosten einschließlich der von ihm ausgewählten Extras zu bezahlten. Mehrere Mieter haften für die Forderung aus diesem Mietvertrag gesamtschuldnerisch. Der Mieter trägt die Kosten von Diebstahl, Schäden, Sonderreinigungskosten, Abschleppkosten, Mautgebühren, Bußgeldern infolge von Park- oder sonstigen Verkehrsverstößen und damit verbundenen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren, soweit diese anfallen. Der Mieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die er oder die von ihm legitimierten Fahrer nicht zu vertreten haben.

Der Mieter ist verantwortlich, dass alle Zusatzfahrer im Mietvertrag aufgeführt oder ordnungsgemäß nachgetragen (Abschnitt 3) werden und dass alle Mitfahrer, die im Fahrzeug mitgenommen werden, diese Mietvertragsbedingungen beachten. Der Mieter haftet für alle Kosten oder Schäden, die dem Vermieter entstehen, weil ein Zusatzfahrer oder Mitfahrer (im weiteren Beifahrer) die Mietvertragsbedingungen nicht befolgt. Auch die Haftungsreduzierung (Zusatzversicherung) des Mieters kann entfallen, wenn ein Beifahrer einen Schaden durch vorsätzliches oder betrügerisches Handeln oder Unterlassen oder infolge grober Fahrlässigkeit oder durch einen vorsätzlichen Verstoß gegen die vorliegenden Mietbedingungen herbeiführt.

Der Mieter ist verpflichtet, a) bei der Nutzung des Fahrzeugs die erforderliche Sorgfalt und Sachkunde anzuwenden, b) das Fahrzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem es bewegt wird, zu nutzen, c) das Fahrzeug nur auf rechtmäßige Weise und für gesetzlich zulässige Zwecke zu nutzen, d) den korrekten Kraftstoff zu verwenden, e) das Fahrzeug bei Nichtnutzung zu verschließen, sicherzustellen, dass dann alle Fenster, Dachöffnungen, abnehmbare Verkleidungen und Motorhauben ordnungsgemäß verschlossen sind, f) bei Feststellung eines Fahrzeugdefektes dessen Nutzung sofort zu unterbrechen, sobald dies ohne Eigen- und Fremdgefährdung möglich ist und den Vermieter unverzüglich darüber zu benachrichtigen.

Die Fahrzeugnutzung zu folgenden Zwecken ist verboten: g) Werbezwecke, h) jegliche Form von Motorsport (privat oder professionell) oder vergleichbare Aktivitäten, i) Fahrten auf unbefestigtem Gelände, j) Ziehen von Anhängern oder anderen Fahrzeugen (Ausnahme: PKW ist mit einer Anhängerkupplung versehen und die gesetzlichen Lasten/Gewichte werden eingehalten), k) entflammbare, explosive, ätzende oder brennbare Materialien zu transportieren (Ausnahme: Mineralöle oder Stoffe, die für den Betrieb des Fahrzeugs notwendig sind). Es ist es nicht zulässig, anderen als den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern die Nutzung des Fahrzeugs zu ermöglichen. Das Fahrzeug darf nur in dem im Mietvertrag angegebenen Land bewegt werden. Auslandsreisen bedürfen der Zustimmung zum Zeitpunkt der Mietvereinbarung - nachträgliche Änderungen lösen eine Bearbeitungsgebühr aus.

Fahrer, Fahrtauglichkeit und Zusatzfahrer 

Jeder Fahrer muss eine Fahrerlaubnis vorweisen, die für die gesamte Dauer der Anmietung in Deutschland gültig ist. Es ist jedem Fahrer außerdem untersagt, das Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zu fahren. Sollte das Fahrzeug dennoch unter solchen Bedingungen genutzt werden, erlischt der Versicherungsschutz vollständig und der Mieter haftet für alle Schäden, die durch das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen entstehen. Zusätzlich behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, das Fahrzeug zurückzufordern und eine Strafanzeige zu veranlassen.

Der Mieter ist verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass alle Fahrer/innen die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Wird diese Bedingung vom Fahrer nicht erfüllt, darf er das Fahrzeug nicht fahren. Zusatzfahrer sind im Vorfeld der Mietvertragsunterzeichnung anzugeben. Ein Nachtrag kann per E-Mail unter Vorlage des Personalausweises und des Führerscheins sowie einer Unterschrift des Mieters in einer formlosen schriftlichen Bestätigung, dass der Zusätzliche Fahrer den Führerschein tatsächlich besitzt und eine Gebühr für einen Zusätzlichen Fahrer pro Tag akzeptiert wird. Durch eine formlose Erklärung des nachzutragenden Zweit-Fahrers wird per Unterschrift bestätigt, dass er/sie zu allen festgelegten Vertragsbedingungen zustimmt.

Anfang und Ende der Mietdauer

Während der gesamten Mietdauer trägt der Mieter die Verantwortung für das gemietete Fahrzeug und alle vereinbarten Zusatzleistungen. Die Miete beginnt zum Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs und endet erst, wenn der Vermieter das Fahrzeug und alle dazugehörigen Schlüssel zurückerhalten hat und dies dem Mieter schriftlich (auf Wunsch in Kopie per E-Mail) bestätigt. Der Mieter ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb der Öffnungszeiten des Vermieters an dem im Mietvertrag vereinbarten Ort an einen zuständigen Mitarbeiter des Vermieters zurückzugeben. Weitere Hinweise zur eindeutigen Identifizierung der Mitarbeiter des Vermieters findet der Mieter im Mietvertrag.
Wenn das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben wird, hat der Mieter dies direkt bei der Reservierung, spätestens bei der Ausgabe, mit dem Vermieter zu vereinbaren, da es keine Möglichkeit gibt die Schlüssel im Büro des Vermieters einzuwerfen. Je nach Uhrzeit und Wochentag kann eine zusätzliche Pauschale in Höhe von ca. 25,- € anfallen. Wenn der Mieter das Bahnhofsgelände verlässt, ohne das Fahrzeug durch einen zuständigen Mitarbeiter zurücknehmen zu lassen, geschieht dies auf das Risiko des Mieters. Der Mieter bleibt bis zur vollständigen Rücknahme und Dokumentation durch den Vermieter für das Fahrzeug und die gebuchten Extras haftbar und verantwortlich. Der Mieter schuldet die volle tägliche Mietgebühr für die gewählte Fahrzeugkategorie bis zum Zeitpunkt der dokumentierten Rückgabe (Unfall/Totalschaden ausgenommen).

Nutzung des Fahrzeugs bei Auslandsreisen

Jegliche Grenzüberschreitung der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Zustimmung des Vermieters und wird eine zusätzliche Gebühr für die Gesamte Mietdauer in Höhe von 30 € auslösen. Der Mieter ist verpflichtet die Reisen ins EU-Ausland (Kriegsgebiete ausgeschlossen) dem Vermieter im Vorfeld mitzuteilen UND/ODER währender Anmietung unter der Angabe der Landesgrenzen und des Ortes der geplanten Grenzüberschreitung VORHER anzufragen - ein Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters besteht nicht..

Unfälle, Diebstahl und Schäden. 

Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu informieren und spätestens innerhalb von 24 Stunden den Vermieter zu unterrichten, wenn das Fahrzeug in einen Unfall oder Schaden verwickelt wurde. Dies gilt auch dann, wenn kein Dritter daran beteiligt ist. Die Nachweispflicht trägt der Mieter. Im Falle der Beschädigung des Fahrzeugs, dessen Diebstahl oder Untergangs haftet der Mieter nach den allgemeinen Haftungsregeln. In jedem Schadensfall ist der Anspruch des Vermieters gegenüber dem Mieter betreffend der Schadenssumme auf den mit dem Vermieter vereinbarten Selbstbehalt bzw. zusätzlich vereinbarte Haftungsreduzierung beschränkt. Bei Vereinbarung eines Selbstbehalts gilt dieser für jedes Schadensereignis gesondert. Davon ausgenommen sind mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben. Sie gelten als ein Schadensereignis. Für Beschädigung durch Dritte (bspw. nach einem Schadensereignis oder durch Vandalismus), höhere Gewalt oder Unwetterereignisse haftet der Mieter in Höhe der gewählten Selbstbeteiligung. Bei einem Unfallereignis muss der Mieter dem Vermieter spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall das vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Formular "Schadensmeldeformular" (digitalisiert per E-Mail/WhatsApp) zeitnah, spätestens nach 24 Stunden, einzureichen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so haftet der Mieter dem Vermieter den durch die nicht erfolgte oder verspätete Einreichung entstandenen Schaden. Sofern das Schadensereignis vom Mieter zu vertreten ist und er keine zusätzliche Haftungsreduzierung mit dem Vermieter vereinbart hat, kann der Vermieter eine zusätzliche Gebührenpauschale für die Bearbeitung eines Schadens in Höhe von 50,00 € inkl. MwSt. verlangen. MwSt. verlangen. Die Haftungsreduzierung entfällt u.a. bei vorsätzlicher Schädigung durch den Mieter (siehe Pflichten des Mieters und Fahrzeugbenutzers).

Dem Mieter wird eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als a) die geforderte Schadenssumme aufgrund eines Unfalls, Diebstahls oder der Beschädigung des Fahrzeugs; b) der pauschalen Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung des Schadens- oder Diebstahls oder
c) der pauschalen Bearbeitungsgebühr für die Anforderung des Schadenmeldeformulars; sowie
d) der pauschalen für Betankung und Verstöße. Der Mieter haftet nicht für Kosten oder Schäden, deren Ursache in einer mangelhaften Wartung durch den Vermieter liegen oder von der Herstellergarantie gedeckt werden.

Haftungsumfang

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem angemieteten Fahrzeug samt Zubehör entstehen. Dazu zählen auch die Kosten für das Aufschließen des Fahrzeugs mit einem Zweitschlüssel, wenn der Mieter den Erstschlüssel versehentlich im Fahrzeug eingeschlossen hat. Sofern der Mieter einen Schaden vorsätzlich herbeiführt und aus diesem (oder ähnlichem Grund) dem Vermieter die Kostenerstattung durch die Versicherung des Fahrzeugs verweigert wird:

  • Insbesondere haftet der Mieter für die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag bestimmt werden kann,
  • bei Totalschaden jedoch nur für den gutachterlich bestimmten Fahrzeugschaden. Zudem haftet er für
  • Bergungs- und Rückführungskosten,
  • Gutachterkosten,
  • Wertminderung,
  • Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, im Falle der Nichtdurchführung der Reparatur mindestens für eine angemessene Reparaturdauer,
  • bei Totalschaden für eine angemessene Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen sowie
  • für sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung und Regulierung einschließlich Rechtsanwaltskosten.

Dem Mieter ist es nachgelassen, den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Schäden entstanden sind. Die Mietpreise des Vermieters enthalten generell eine Haftungsreduzierung auf 1000,- € inkl. MwSt. MwSt. .

Bedingungen reduzierter Selbstbeteiligung

Der Mieter kann seine Haftung durch Ausübung der Option Haftungsreduzierung ("Premium-Schutzpaket") auf einen von ihm im Diebstahls- oder Beschädigungsfall zu zahlenden Betrag auf den Selbstbehalt in Höhe von 1000,- € durch einen externen Versicherer ausschließen und einen größeren Umfang versicherter Autoteile (wie Reifen, Windschutzscheibe, Felgen, etc.) zu wählen. Ohne das "Premium-Schutzpaket" akzeptiert der Kunde im Schadensfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1000 € inkl. MwSt. MwSt selbst zu leisten, wobei die Höhe des Selbstbehalts nicht auf Schäden an Reifen, Glas und Felgen übertragbar ist. Der Vermieter weist den Mieter bei der Abholung darauf hin, dass Schäden an anfälligen Autoteilen (Reifen, Windschutzscheibe, Felgen, etc.) die Höhe des Selbstbehalts überschreiten können, sofern der Mieter kein Premium-Schutzpaket dazubucht. Jede Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Mieter den Verlust des Fahrzeugs, einen Schaden oder einen Verstoß gegen Vertragspflichten vorsätzlich verursacht hat. Bei grob fahrlässigem Verschulden ist der Vermieter berechtigt, den Mieter im Rahmen der Schwere seines Verschuldens bis zum maximalen Umfang des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsreduzierung kann weiter entfallen, wenn ein Zusatzfahrer oder ein Mitfahrer einen Schaden durch vorsätzliches oder betrügerisches Handeln oder Unterlassen oder infolge grober Fahrlässigkeit oder durch vorsätzliche Verstöße gegen die Regeln in diesen Bedingungen (siehe oben) herbeiführt. Die Haftungsreduzierung entfällt für alle Schäden, die auf Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen oder -breiten, unsachgemäßes Be- und Entladen sowie auf eine nicht ordnungsgemäße Befestigung oder Sicherung von Ladungsgut zurückzuführen sind. Ebenfalls entfällt die Haftungsreduzierung für die Folgen einer Betankung mit falschem Kraftstoff. Die Kosten für das versehentliche Einschließen des Schlüssels im Fahrzeug und für die notwendig werdende Öffnung mit einem Zweitschlüssel sind ebenfalls von der Haftungsreduzierung ausgeschlossen. Bei Schäden, die im Regelfall unter eine Teilkaskoversicherung einer inländischen Kfz-Versicherung fallen, wie z.B. Wildschaden und Glasbruch, haftet der Mieter ebenfalls mit dem vertraglich festgelegten Selbstbehalt. Die Haftungsreduzierung endet mit Ablauf der vertraglichen Mietzeit. Der Mieter ist berechtigt über unsere Webseite ein weiteres Mietverhältnis über unsere Homepage zu begründen, um die Haftungsreduzierung bei einer unvorhergesehenen Verlängerung sicher zu stellen. Daher haftet der Mieter unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung der Miete uneingeschränkt für alle Schäden, die nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer eintreten. Der Mieter hat die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsreduzierung entfällt nicht, wenn eine Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Schadens noch für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsreduzierung kausal ist.

Bußgelder und Entgelte

Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung anfallenden Parkgebühren, Bußgelder oder sonstige Strafen. Der Mieter ist verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung dieser Vorgänge in Höhe von 35,00 € inkl. MwSt. zu zahlen. MwSt. zu zahlen. Die Verpflichtung entfällt, wenn er den Nachweis führt, dass dem Vermieter kein Vertust oder Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die Bearbeitungsgebühr ist. Hierüber erhält der Mieter eine gesonderte Rechnung vom Vermieter, die der innerhalb der regulären Frist von 14 Tagen zu begleichen hat. Kommt der Mieter diesem Zahlungsziel nicht nach, weil er die Rechtmäßigkeit des Bußgelds bestreiten will, löst dies einen Mahnbescheid aus, welcher bei einer nicht Begleichung der Gesamtforderung direkt in ein Gerichtsverfahren mündet. Die Kosten für den Rechtsanwalt des Vermieters sowie jegliche Kosten des Mahn- und Gerichtsverfahrens trägt zunächst der Mieter. Es steht dem Mieter frei die Bußgelder anderweitig (ohne Beteiligung des Vermieters) gerichtlich anzufechten und die beglichenen Forderungen des Vermieters im Gerichtsverfahren aufzuführen.

Kraftstoff

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit der gleichen Tankfüllmenge wie bei Abholung zurückzubringen. Wird das Fahrzeug mit einer geringeren Tankfüllmenge als bei Übernahme zurückgegeben, muss der Mieter für die fehlende Kraftstoffmenge aufkommen. Der vom Mieter zu zahlende Betrag entspricht den Kraftstoffpreisen, die am Tag der Rückgabe dem Vermieter berechnet werden zuzüglich einer Tankpauschale von 25,00 € zzgl. MwSt. MwSt. Dem Mieter steht frei nachzuweisen, dass die Kosten für das Füllen des Tanks nicht entstanden oder wesentlich geringer sind, als die berechneten Kosten.

Änderungen der Anmietung

Ändert der Mieter die Mietdauer oder überschreitet er die vereinbarte Kilometerleistung, trägt er die daraus entstehenden Preisänderungen. Änderungen im Vorfeld der Anmietung bedürfen der Schriftform (ausschließlich per E-Mail an info@blackandwhitecars.de). Stornierungen sind maximal 48 Stunden vor dem Mietbeginn kostenneutral. Ab 24 Stunden vor Mietbeginn sind keine Änderungen mehr möglich.

Vorzeitige Ausgabe/Rückgabe

Der Mieter ist nicht berechtigt auf eine vorzeitige Abholung zu bestehen. Die Toleranzschwelle liegt bei max. 15 min. und ist nicht auf die Rückgabe durch den Mieter übertragbar. Gibt der Mieter das Fahrzeug vorzeitig zurück, so hat er keinen Anspruch auf eine Erstattung für nicht genutzte Tage, nicht benötigte Extras oder nicht gefahrene km.
Sollte der Vermieter wider Erwarten eine Verspätung bei der Bereitstellung des Mietwagens zu verantworten haben, erhält der Mieter ein entsprechendes Zeitkontingent bei der nächsten Buchung gutgeschrieben: Verzögerungen bei der Ausgabe berechtigen den Mieter nicht zu einem unabgestimmt Verspätung bei der Rückgabe.

Ort der Rückgabe
Im Falle einer Beendigung der Miete mit einer Beschädigung am Fahrzeug oder einer Abholung/Rückgabe außerhalb regulärer Öffnungszeiten oder bei einer Fahrzeug-Zustellung zur gewünschten Adresse des Mieters ist der Mieter verpflichtet die Ausgabe und Rückgabe des Fahrzeugs in der Rudolf-Diesel-Str. 9 35390 Gießen (Ursulum) vorzunehmen. In allen anderen Fällen ist die Rückgabe am Bahnhof (Beschilderung zum Güterbahnhof folgen) am P2 Lahnstraße (vor dem Parkhaus) nur an autorisierte Personen des Vermieters (erreichbar unter 0641 22222, Testanruf oder Nachricht per WhatsApp zwingend erforderlich!) möglich.

Verspätete Abholung oder Rückgabe

Die Abholung darf unangekündigt maximal 60 Minuten später erfolgen (sofern dies die regulären Öffnungszeiten des Vermieters nicht überschreitet). Eine nicht stornierte Reservierung wird mit einer "No-Show-Gebühr" in Höhe von max. 95 € zzgl. eines Tagespreises der gebuchten Fahrzeugkategorie für den jeweiligen Anmiettag abgerechnet. Der Vermieter behält sich das Recht vor das Fahrzeug bei einer Verspäteten Abholung von mehr als 60 Minuten das reservierte Fahrzeug anderweitig zu vermieten.

Bei einer fristüberschreitenden Rückgabe die 10 min. übersteigt, löst dies zusätzliche Kosten für den Mieter aus. Falls der Mieter nicht zur vertraglich vereinbarten Rückgabezeit erscheint, kurzfristige Verspätungen von mehr als 10 Minuten mitteilt oder gar nicht kommuniziert, berechnen wir aus Kulanz zunächst eine Verspätungsgebühr für einen halben Tagespreis der genutzten Mietwagen-Klasse. Bringt der Mieter mehr als 8 Stunden später das Auto zurück, löst dies eine Verspätungsgebühr für einen vollständigen Tagespreis der genutzten Mietwagen-Klasse aus. Die Mietpreise sind unserer Homepage zu entnehmen. Beispiel: Die Rückgabe ist vertraglich auf 19 Uhr vereinbart (mündliche Absprachen sind ausgeschlossen). Der Kunde bringt das Auto erst am nächsten Tag um 9 Uhr das Auto, dann löst dieser einen weiteren Miettag aus. Bringt der Mieter das Auto statt um 10:00 um 17:30 das Auto zurück so wird ihm aus Kulanz ein halber Miettag zusätzlich berechnet. Jegliche Verlängerung bedarf jedenfalls einer vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann zu einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses führen. Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der vereinbarten Rückgabezeit (siehe Mietvertrag) die Folgekosten für die verspätete Rückgabe zu verrechnen sind, falls das Fahrzeug nicht innerhalb einer vereinbarten Frist zurückgegeben wird.
Der Mieter muss sicherstellen, dass er das Fahrzeug rechtzeitig zurückbringt oder eine Verlängerung der Mietdauer frühzeitig vor Fristablauf beantragt. Nachträgliche Änderungen am bestehenden Mietvertrag sind nicht möglich (Buchung für ein Wochenende zu einem Wochen-Tarif abändern), da der Vermieter dem Anspruch nachfolgender Mieter gerecht werden muss. Dem Vermieter steht es frei die Verlängerungsanfrage des aktuellen Mieters anzunehmen oder abzulehnen. Der Vermieter wird die Zahlungskarte/Kreditkarte des Mieters bei der Rückgabe ggf. erneut belasten oder den Betrag nach der verspäteten Rückgabe des Autos mit der hinterlegten Kaution verrechnen. Der Mieter erkennt an, dass der Vermieter bei nicht genehmigter Verlängerung berechtigt ist, das Fahrzeug zurückzuholen.

Kaution/Vorabautorisierung/Selbstbeteiligung

Nach Möglichkeit nimmt der Vermieter eine Vorabautorisierung auf der Kreditkarte vor. Die Kaution unterscheidet sich von der Selbstbeteiligung wie folgt: die Kaution dient der Sicherstellung des operativen Geschäfts des Vermieters. Die Selbstbeteiligung des Mieters steht in der Regel im zeitlichen Zusammenhang zu einer Fahrzeugbeschädigung der jeweiligen Anmietung. Der Mieter stimmt einer Verrechnung von sämtlichen Forderungen des Vermieters (bspw. für Mehrkilometer, Zeitüberschreitung, etc.) mit der hinterlegten Kaution des Mieters zu, selbst wenn keine Fahrzeugbeschädigung vorliegen sollte (Verspätete Rückgabe, fehlende Tankfüllung, oder andere Gebühren).

Die Erstattung der Kaution kann bis zu 3 Wochen nach Ende des Mietzeitraums erfolgen. Bei Fahrten ins Ausland beträgt die Rückgabefrist für die Kaution bis zu 6 Wochen.

Für den Abschluss des Mietvertrags überzeugt sich der Vermieter per Kartenzahlung (oder über PayPal) von der Kreditkarte/EC-Karte des Mieters, ob die Höhe der gewählten Kaution durch den Mieter geleistet werden kann. Somit wird der Kautionsbetrag auf den Konten des Vermieters bis zur Rückabwicklung aufbewahrt. Im Falle technischer Störungen behält sich der Vermieter vor auch Barmittel der Mieter zu akzeptieren - ansonsten verzichtet der Mieter auf seine etwaigen Ansprüche ggü. dem Vermieter Barmittel akzeptieren zu müssen. Bei der Rückzahlung der Kaution akzeptiert der Mieter die reguläre Transaktionsdauer von Banküberweisungen.

Zahlungen

Durch Unterzeichnung des Mietvertrags stimmt der Mieter zu, dass der Vermieter das vom Kunden gewählte Zahlungsmittel (EC-Karte/Kreditkarte/ PayPal etc.) mit allen während und nach der Mietdauer anfallenden Kosten belasten kann, gemäß der nachfolgenden Übersicht von möglichen Zusatzkosten nach den vorliegenden Mietbedingungen:

Bezeichnung der Kosten Beschreibung Kosten (zzgl. MwSt.)
Abbruchkosten / Starthilfe / Zweitschlüssel Durch Mieter verursachte Kosten durch Unaufmerksamkeit In Abhängigkeit von der Strecke und Dauer der Hin- und Rückreise, min. 75,- €
Auslandsreisen / Grenzüberschreitungen Kosten für Grenzüberschreitungen während der Mietdauer 30,- € Pauschale für zulässige/angekündigte Länder
Bußgelder Falls während der Mietdauer angefallen Gemäß Forderung Dritter zzgl. 35,-€ Bearbeitungsgebühr (siehe unten)
Mautgebühren und Parkgebühren Falls durch Mieter nicht beglichen (Zahlungsbelege per WhatsApp zeitnah einreichen) Gemäß Forderung Dritter zzgl. 35,-€ Bearbeitungsgebühr (siehe unten)
No-Show-Gebühr (Abholung verweigert) Falls der Mieter das Fahrzeug nicht abholt (mehr als 60 min. nach gewünschtem Mietbeginn unangekündigt nicht erschienen), fällt ein Mietpreis in Höhe der gewählten Fahrzeugkategorie UND eine No-Show-Gebühr an 95,-€ zzgl. Mwst. Mietpreis für 24h der reservierten Fahrzeugkategorie
Selbstbeteiligung bei Diebstahl (sofern ohne Vorsatz) Gemäß Fahrzeugkategorie 0,- € (Erstattung durch Versicherung) oder 1000,- € (netto)
Selbstbeteiligung pro Schaden (sofern ohne Vorsatz) Gemäß Fahrzeugkategorie 0,- € (Erstattung durch Versicherung) oder 1000,- € (netto)
Sonderreinigungspauschale Fällt bei übermäßiger Beanspruchung an (z.B. Tierhaare, Verdauungsflüssigkeiten, etc.) In Abhängigkeit vom Umfang der Verunreinigung bzw. der Dauer für die Reinigung, min. 35,- €
Sonderöffnungszeiten Fällt bei einer Abholdung oder einer Rückgabe an einem Sonntag/Feiertag bzw. Nachts (zwischen 20 und 8 Uhr) an 25,- €
Tankgebühren Falls der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurück gibt, wird pro Liter ein Aufpreis von 55 % zu den Spritkosten berechnet, zzgl. 25,- € Aufwandspauschale 25,- €
Verspätete Rückgabe Falls der Mieter nicht zur vertraglich vereinbarten Rückgabezeit erscheint, Verspätungen von mehr als 10 Minuten kurzfristig kommuniziert oder gar nicht kommuniziert, berechnen wir aus Kulanz zunächst eine Verspätungsgebühr für einen halben Tagespreis der genutzten Mietwagen-Klasse. Bringt der Kunde mehr als 8 Stunden später den Mietwagen/Transporter zurück, löst dies eine Verspätungsgebühr für einen vollständigen Tagespreis der genutzten Mietwagen-Klasse aus. Die Mietpreise der Fahrzeugkategorie sind unserer Homepage jederzeit zu entnehmen. Beispiel: Die Rückgabe ist vertraglich auf 19 Uhr vereinbart. Der Mieter bringt das Auto erst am nächsten Tag um 9 Uhr zurück, dann löst dies einen Preis für einen weiteren Miettag aus. Ein Anspruch auf eine Weiternutzung durch den Mieter bis zum Ende des neuen Miettags besteht nicht, da die Fahrzeuge in der Regel für nachfolgende Mieter aufzubereiten sind. Bringt der Mieter das Auto statt um 10:00 um 17:30 zurück so wird mindestens ein halber Miettag zusätzlich berechnet. Auch hier besteht kein Anspruch auf eine Weiternutzung. Jegliche Verlängerungen bedürfen jedenfalls einer frühzeitigen und vorherigen Zustimmung des Vermieters. Eigensinnige Verlängerungen können zu einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses führen. ab 42,50 € bis 230,- €
Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr Falls der Mieter Bußgelder, Mautgebühren, Schäden, etc. verursacht, Vertragsverletzungen oder Schäden verschweigt. 35,- €/h

 

Lokalisierung

Die Fahrzeuge des Vermieters sind mit Systemen zur Fahrzeugortung/ Tracking-Systemen ausgestattet, um das Fahrzeug zu lokalisieren, falls es gestohlen, nicht rechtzeitig an die Mietstation zurückgebracht wird oder um es im Falle eines Unfalls oder einer Panne zu orten.
Der Vermieter ist zudem berechtigt, bei durch den Mieter schuldhafter nicht vereinbarter Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt das Fahrzeug zu lokalisieren, in Besitz zu nehmen und zurückzuführen.
Die dadurch entstehenden Kosten hat der Mieter zu tragen. Ihm wird eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass die Rückführungskosten nicht entstanden oder wesentlich geringer als berechnet sind.

Zustimmung

Im Falle eines nicht Erscheinens und/oder unter Angabe einer falschen Identität hat der Vermieter, als Dienstleister das Recht einen Ermittlungsauftrag auf Kosten des zunächst pseudonymisierten Mieters zu veranlassen - für reservierte und nicht abgeholte Fahrzeuge fallen für den zum späteren Zeitpunkt identifizierten Mieter ein Kosten für eine Mietgebühr gemäß der bestätigten Fahrzeugkategorie für den ersten Tag des geplanten Mietbeginns sowie eine No-Show-Gebühr (zzgl. Auslagen für mögliche Ermittlungsbedarfe) an.

Der Mieter willigt zum GPS-Tracking ein, der vornehmlich dem Schutz unserer Flotte dient. Der Vermieter weist darauf hin, dass er aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann. Das GPS-Tracking kann auch genutzt werden, um im Falle eines Diebstahls oder eines Unfalls den Standort des Fahrzeugs zu bestimmen und die nötigen Schritte einzuleiten. Mit der Unterzeichnung eines Mietvertrags erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass das Fahrzeug während der Mietzeit geortet und überwacht werden kann. Der Vermieter versichert dem Mieter, die Trackingfunktion nicht auf Verdacht zu nutzen, sondern nur im Falle eines Verstoßes gegen die Mietbedingungen (unerlaubte Grenzüberschreitungen) oder im Falle eines Diebstahls oder eines Unfalls davon Gebrauch zu machen.